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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: 01.01.2026

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma abgeschlossenen Verträge, auch soweit sie später ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Firma ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
 
2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder dadurch zustande, daß wir bestellte Leistungen tatsächlich erbringen.

2.2 Alle Angaben über technische Daten sind nur annähernd und verstehen sich mit den üblichen Abweichungen. Angaben über die voraussichtlich für ein Vorhaben des Kunden benötigte Dauer der Inanspruchnahme von Räumen und Geräten sind unverbindlich.

2.3 Etwaige Angaben in Angeboten über Gesamtpreise sind lediglich als annähernde Schätzungen zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind. Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
 
3. Preise

3.1 Für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Leistung durch die Firma jeweils gültigen Preislisten maßgebend. Ist der Kunde weder Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, dann gelten Preiserhöhungen nur, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Leistung mehr als vier Monate liegen.

3.2 Für Leistungen, die neben den Grundleistungen gesondert im Auftrag oder im Interesse des Bestellers oder aus technischen Gründen erbracht werden, kann die Firma ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.

3.3 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und setzen voraus, daß der Kunde die zur Bearbeitung oder Überprüfung vorgesehenen Ausgangsmaterialien der Firma kosten- und spesenfrei zustellt.
 
4. Zahlungen

4.1 Die Firma ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Im übrigen werden sämtliche Zahlungen mit Rechnungsstellung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

4.2 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont zu zahlen, es sei denn, daß ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Die Firma ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche dem Kunden geschuldeten Leistungen zurückzuhalten, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen.

4.3 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichverfahrens auf seiten des Kunden ist die Firma zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
 
5. Lieferzeiten und Termine

Alle von der Firma angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten der Firma, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben, beziehungsweise verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse. Dauern derartige Ereignisse länger als vier Wochen, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
6. Versand
 
Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Kunden über, auch wenn die Firma den Transport mit eigenen Fahrzeugen durchführt.
 
7. Haftung
 
7.1 Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstigen Ausgangsmaterialien, die der Firma zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der Firma auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt.

7.2 In allen anderen Fällen der Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, wird - gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens - jede Haftung der Firma ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer leitenden Angestellten; gegenüber allen Auftraggebern ist die Haftung der Firma für leicht fahrlässiges Verschulden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, ausgeschlossen.

7.3 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die Firma nicht.
 
8. Versicherung

Alle der Firma übergebenen Gegenstände und Materialien werden seitens der Firma nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei der Firma befindlichen Materials Sorge zu tragen.
 
9. Mängelrügen

9.1 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware erfolgen.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der Firma die beanstandeten Gegenstände ihr oder einem Dritten zur Prüfung zu übersenden.

9.3 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen ist die Firma nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr das im Rahmen ihres Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.

9.4 Die Beurteilung von Farben unterscheidet sich von Person zu Person. Die Firma ist deshalb allein zuständig für die Art der Ausführung des Auftrages bezüglich der Abstimmung der Farben.

10. Inanspruchnahme von Räumen, Geräten und Bedienungspersonal
 
10.1 Soweit der Vertrag die Benutzung von Räumen und Geräten umfaßt und keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, schließt der dafür genannte Preis die Benutzung zu üblichen Arbeitszeiten, sowie Strom, Heizung, Wasser und Reinigung ein. Alle sonstigen Leistungen, insbesondere die Inanspruchnahme außerhalb üblicher Arbeitzeiten, sind gesondert zu vergüten. Der Kunde ist während der Benutzung von Räumen der Firma nicht berechtigt, eigene oder von dritter Seite beschaffte Geräte zu benutzen, soweit gleichwertige Geräte von der Firma zur Benutzung angeboten werden. Geräte dürfen ohne Zustimmung der Firma nicht von ihrem Standort entfernt werden.

10.2 Der Kunde haftet der Firma für alle Schäden, die der Kunde, seine Leute oder jede andere Person, die sich aus Anlaß der Benutzung durch den Kunden in den Räumen und auf dem Gelände der Firma aufhält oder die von der Firma zu Verfügung gestellten Geräte benutzt, verursachen. Der Kunde hat für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und darf nur fachkundigen Leuten das Benutzen von Geräten übertragen. Etwaige Anordnungen des Personals der Firma müssen vom Kunden eingehalten werden.

10.3 Die Firma ist berechtigt, die Überlassung von Geräten oder Räumen davon abhängig zu machen, daß der Kunde den Abschluß einer ausreichenden Versicherung zur Deckung der sich aus 10.2 ergebenden Haftpflicht nachweist; dies gilt auch dann, wenn die Firma die Überlassung bereits zugesagt hat.

10.4 Etwaige Mängel der Räume oder Geräte müssen unverzüglich nach Kenntnis, offenkundige Mängel vor Beginn der Benutzung, gegenüber der Firma gerügt werden. Andernfalls ist jede Mängelgewährleistung, Schadensersatz oder Mietminderung ausgeschlossen.

10.5 Hat der Kunde Räume, Geräte oder Bedienungspersonal für einen bestimmten Termin bestellt, so hat er die vereinbarten Preise unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme für die vereinbarte Nutzungsdauer zu vergüten, es sei denn, daß die Firma einen anderen Benutzer für diese Zeit findet. Ist die Dauer der vorgesehenen Inanspruchnahme nicht bestimmt worden, so ist die Vergütung für einen Arbeitstag von 8 Std., jedenfalls für die Zeit bis 18.00 Uhr desselben Tages zu leisten.

10.6 Die Firma ist berechtigt, die bestellten Räume, Geräte und das Personal anderweitig einzusetzen, wenn der Kunde nicht spätestens 30 Minuten nach Beginn der vereinbarten Benutzungszeit erscheint. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Die Regelung in 10.5 bleibt unberührt.

10.7 Eine Inanspruchnahme von Räumen, Geräten oder Bedienungspersonal außerhalb üblicher Arbeitszeiten ist mit der Firma abzusprechen. Ein Anspruch des Kunden auf solche Inanspruchnahme besteht nicht.

11. Schutzrechte
 
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung oder Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben. Der Kunde garantiert der Firma und steht dafür ein, daß er diese Rechte besitzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, freizustellen sowie die Kosten seiner etwaigen Rechtsverteidigung zu übernehmen, die Firma ist jedoch zu einer Rechtsverteidigung nicht verpflichtet.

12. Ergebnis- und Rechtevorbehalt
Das Eigentum an Gegenständen, die dem Kunden zu übereignen sind, geht erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen der Firma gegen den Kunden, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, auf den Kunden über. Das gleiche gilt für den Übergang von Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten auf den Kunden, sofern die Firma im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung solche Rechte erwirbt. Die dem Kunden aus einer Weiterveräußerung von Gegenständen zustehenden Forderungen werden bereits jetzt an die Firma abgetreten. Werden die Gegenstände zusammen mit anderen, nicht von der Firma gelieferten Gegenständen veräußert, so wird die Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des Faktura-Wertes der von der Firma gelieferten Gegenstände abgetreten. Die Firma verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Schuldners freizugeben, sofern deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

13. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
 
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für die Ansprüche zwischen den Parteien aus diesem Vertrag ist Hilden. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt ausschließlich deutsches materielles und prozessuales Recht. Als Gerichtsstand gilt nach unserer Wahl Hilden oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden als vereinbart.
 
Aufbewahrungsbedingungen
 
1. Allgemeines

1.1 Die Aufbewahrung von Film- oder Bandmaterial erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen. Ergänzend hierzu gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma.

1.2 Im Verhältnis zur Firma gilt der Hinterleger als alleiniger und uneingeschränkt verfügungsberechtigter Inhaber des Materials. Die Firma ist nicht verpflichtet, die Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse an dem Material nachzuprüfen.

2. Art der Aufbewahrung

2.1 Die Aufbewahrung von Film- oder Bandmaterial erfolgt nach Wahl der Firma und - soweit nichts anderes vereinbart wird - in Sammellagern.

2.2 Die Firma ist berechtigt, die Materialien selbst oder bei Dritten einzulagern bzw. einlagern zu lassen. Für die Einlagerung bei Dritten gelten diese Aufbewahrungsbedingungen entsprechend.

3. Annahme und Rückgabe

3.1 Annahme und Rückgabe des Materials erfolgt während der Bürostunden der Firma.

3.2 Die Firma ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material an den Inhaber einer von der Firma ausgestellten Empfangsbestätigung ohne Prüfung der Legitimation auszuhändigen oder die Aushändigung von einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers abhängig zu machen.

4. Gebühren

4.1 Die Gebühren für die Aufbewahrung werden den jeweils gültigen Preislisten entsprechend, oder aufgrund von Sondervereinbarungen berechnet.

4.2 Sonderkosten sind in den Aufbewahrungsgebühren nicht enthalten. Sie werden gesondert berechnet, insbesondere für Inventurarbeiten, Heraussuchen von Einzelheiten, Erstellen von Listen, Sortierarbeiten usw.

4.3 Bei vorzeitiger Rücknahme des Materials erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

5. Forderung der Rücknahme
 
Die Firma kann jederzeit und ohne vorherige Kündigung die Rücknahme des Materials vom Hinterleger verlangen, wenn eine Aufbewahrungszeit nicht bestimmt wurde oder wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

6. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
 
An dem übergebenen Material steht der Firma wegen ihrer Forderungen gegen den Hinterleger ein Pfandrecht zu. Werden diese Forderungen nach Fälligkeit nicht sofort bezahlt oder ist eine vereinbarte Aufbewahrungszeit abgelaufen, so ist die Firma wahlweise berechtigt, das Material nach vorheriger Androhung und Fristsetzung an der letzten der Firma bekannten Anschrift des Hinterlegers entweder als Altmaterial zu verkaufen oder öffentlich versteigern zu lassen oder auf Rechnung und Gefahr des Hinterlegers bzw. der an dem Material Berechtigten zu hinterlegen.

6.1 Das Material ist während der Dauer der Aufbewahrung nicht versichert. Eine Versicherung hat der Hinterleger zu tätigen, falls er sie wünscht. Unsere Haftung bestimmt sich nach Absatz 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mietbedingungen

1. Die Höhe der Leihmiete für die Überlassung der Geräte richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Firma. Die Preise gelten ab Lager. In der Leihmiete sind die Kosten für Hin- und Rücktransport nicht inbegriffen. Diese werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der gemieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der gemieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe an ihn bis zur Rückgabe am Auslieferungsort.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der Firma gegenüber einzustehen haben, auf eigene Kosten zu versichern, und zwar ab Versand oder Übernahme vom Lager Firma bis zu Rücklieferung an Lager Firma.

4. Eine Haftung der Firma besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der von der Firma zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte.

5. Der Mieter ist verpflichtet, der Firma alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.

6. Die gemieteten Geräte dürfen ohne Zustimmung der Firma an Dritte weder vermietet noch überlassen bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Sinngemäß gilt dies auch bei Zurverfügungstellung von Arbeitskräften seitens der Firma.

7. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages auf Grund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens ist die Firma berechtigt, die Leihmiete für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Firma bleiben hiervon unberührt.

8. Bei Stornierung eines bereits erteilten Mietauftrages können nachfolgende Stornogebühren erhoben werden:
 
bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % vom Auftragswert
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 70 % vom Auftragswert
bis 2 Tag vor Mietbeginn: 100 % vom Auftragswert

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